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Hans Vollmer, B. zu Weilheim, vor dem Stadtgericht zu Kirchheim wegen Missachtung der Aufforderung zur Musterung und wegen Erregung eines Aufruhrs beklagt, zu 9 Tagen und 8 Nächten Haft im Narrenhäuslein sowie zu einem Strafgeld von 10 fl verurteilt, ferner dazu, Waffen nur noch mit Erlaubnis der Obrigkeit tragen zu dürfen, nimmt dieses Urteil an, verpflichtet sich, die genannten Bestimmungen auszuführen und zu halten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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