Die Brüder Ludwig und Hans Konrad von Stetten zu Talheim als die Ältesten ihres Geschlechts übertragen für sich selbst und namens ihrer Erben dem Rat der Stadt Schwäbisch Hall aus freien Stücken und besonderer Gunst ihre Rechte an der dortigen Veldnerkapelle, die auf dem Kirchhof der Pfarrkirche St. Michael liegt und von ihren Vorfahren gestiftet, dotiert und erbaut worden ist. Künftig soll die Stadt befugt sein, alle mit dem Patronat verbundenen Rechte der Nutzung, Pfründenbesetzung und Gefälleverwaltung selbst wahrzunehmen, auch den jetzt bestehenden Kapellenbau abzubrechen und dessen vier Altäre mit den zugehörigen Rechten in den neu zu erbauenden Chor der St. Michaelskirche zu versetzen, wie dies der Bischof von Würzburg unlängst bereits genehmigt hat (U 1754, 1754 a). Auch hat der Rat ihnen, von Stetten, zugesagt, dass die "Klainater" (Kirchengerätschaften und/oder durch Künstler gefasste Heil[ig]tümer), Wappenschilde und Helme, die gegenwärtig in der Veldnerkapelle "vor augen sein" ebenfalls in die Michaelskirche übernommen und möglichst nahe bei den genannten Altären aufgehängt werden sollen, wo künftig eine Inschrift in der Chorwand von der mit Erlaubnis der Gebrüder von Stetten abgebrochenen Veldnerkapelle und der Übertragung ihrer Rechte und Einrichtungsgegenstände dauerhaft Zeugnis ablegen wird. Wann immer ein Angehöriger der Familie von Stetten dies wünscht, soll ihm vor einem der vier Altäre eine Begräbnisstätte zugewiesen werden. Außerdem wird die bisher bestehende Jahrzeitstiftung der Familie, genannt "der Gaylenkircher Selgerait", erweitert um zusätzliche Angehörige, derer künftig auch gedacht werden soll, ebenfalls in die Michaelskirche übertragen.