Berthold Waldstromer beurkundet, dass der Rat der Stadt Nürnberg den gegen ihn beim kaiserlichen Forstgericht eingeleiteten Prozess wegen verwirkter Lehen und Rechte an den Forsthuben Reychelssdorff und Eybach niedergeschlagen, ihm die beiden genannten Forsthuben zur Hälfte und das Herrenhaus zu Reichelssdorff zu zwei Dritteln verliehen und ihm den leiblichen Ansitz in der Stadt Nürnberg auf Widerruf gestattet habe, wogegen er die gewöhnliche Erbförsterpflicht geleistet habe. - Siegler: Bartholmes Haller vom Hallerstein, Hanns von Plaben, der Aussteller.