Heinrich, Bischof von Meißen, bekundet, dass vor ihm der Streit des Zisterzienserklosters Dobrilugk mit Eberhard von Wiesitz wegen des Gutes Wiesitz durch Schiedsrichter in der Weise beigelegt worden ist, dass das Kloster den Ritter durch eine Summe von 5 Mark und die halbe Ernte des Jahres entschädigte und für die Übernahme der Pferde und der Gebäude 6 1/2 Mark zahlte. "acta sunt hec anno gratie MCCXXXI"

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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