Kurfürst Philipp von der Pfalz erlaubt denen von Sobernheim drei Jahrmärkte zu St. Michael [= 29.9.], zu St. Fabian und Sebastian [= 20.1.], zu St. Alban [= 21.6.] sowie einen Wochenmarkt am Montag abzuhalten. Er gewährt den Märkten Freiheit und den Besuchern Schutz und befiehlt seinen Amtleuten und Untertanen den Märkten zu helfen.