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Werner Ziegler von Rudersberg, außer Landes geflohen, weil er sich am Bauernaufstand beteiligt und auch andere dazu angestiftet hatte (er hätte es gerne zu einem "andern Regiment und Wesen [ge]pracht"), jedoch auf seine Bitte und das Versprechen hin, sich künftig wohl zu verhalten, wieder eingelassen, nimmt die über ihn verhängte 14tägige Turmstrafe bei "reuiger Speißung" und die ihm gestellten Bedingungen an und schwört U. Werner Ziegler musste geloben, alle Anzeichen von Aufruhr gegen die Obrigkeit, von denen er erfährt, sofort zu melden. Ferner musste er unter Eid versprechen, seine Wehr und Harnisch der Obrigkeit auszuliefern und fortan keinen mehr zu tragen, keine Wirtshäuser, offene Zechen und Gesellschaften mehr zu besuchen und sein Leben lang ohne Erlaubnis der Obrigkeit keine Nacht außerhalb des Amtes Schorndorf zu verbringen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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