Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses des 1694 unverheiratet verstorbenen Damian von Schall. Das Ehepaar Johann Wilhelm von Schall zu Bell und Anna von Galen (Gahlen) hatte drei Söhne und vier Töchter. Die Töchter Agnes und Anna Elisabeth wurden Zisterzienserinnen in Hoven (Zülpich) und verzichteten auf ihr Erbe; Catharina Margarethe und Anna Catharina, die Beklagten, blieben unverheiratet. Der älteste Sohn Ferdinand hinterließ eine Tochter, die Ehefrau des Klägers, der zweite Sohn Otto Degenhardt zwei unmündige Kinder Maximilian Damian und Maria Anna, die Mitbeklagten. Beim Tode des dritten Sohnes Damian verlangte der Kläger im Namen seiner Frau ein Viertel von dessen Nachlaß, während die Beklagten lediglich bereit waren, ein Sechstel zu geben. Die umstrittenen Güter liegen in verschiedenen Territorien. Im wesentlichen geht es um folgende Güter: den Rittersitz Wahn (Hzm. Berg, Amt Porz; Rhein- Sieg-Kr.), das Stammhaus der Familie Schall zu Mülheim (Köln), Stockgüter der Familie Schall im Erzstift Köln und ein Haus am Holzmarkt in Köln.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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