Theilman von Uckerath (Oeckroyde), Johann von Soest und sämtliche anderen Schöffen zu Bonn bekunden, dass vor ihnen ihr Mitschöffe Johann von Olmissen (Olmentzheym) und seine Ehefrau Metza bekannt haben, dass sie an Peter Veyrblat, Kanoniker in der Kirche St. Cassius zu Bonn, eine Erbjahrrente von 1 Malter Weizen und 2 Hühnern verkauft haben, die sie an 2 Wingerten hatten. Ein Wingert von 1/2 Morgen liegt in der Gronau (Groynauwen) und gehört demselben Peter, der davon den Eheleuten jährlich 1/2 Malter Weizen entrichtete. Der andere, 1/2 Morgen groß, liegt in dem Schuydburste in 2 Stücken neben Wingerten der Metze Eyseldryuers und Dietrichs van dem Meynweige; die Besitzer sind Henken von Köln und seine Ehefrau Bela, und davon zahlen diese jährlich am Martinstag [11. November] 1/2 Malter Weizen und 2 Hühner, wie sie erklärt haben, und künftig werden sie dies nur noch an Peter und seine Erben liefern. Johann und Metza haben vor den Schöffen auf die Rente verzichtet und dem Kanoniker zu Bonn auf der Straße mit Silberpfennig, myt eyme leden van eyme halme up eyme metz nach Eigenguts Recht und Gewohnheit aufgetragen; dieser kann darüber frei verfügen wie über sein anderes Erbe. Die Eheleute haben ihm über die Kaufsumme quittiert. - Die beiden Schöffen kündigen ihre Siegel auf Bitten der Parteien an. Gegeyven 1396 des tzeynden daghs in dem Apprille.