Search results
  • 69 of 218

Es wird bekannt gemacht, daß Johannes, Ministeriale des heil. Liudgerus in Helmestaden - nachdem öfter zwischen seinem Oheim, Godefridus de Hertbeke, und seinem Schwestersohn Thibertus, vor dem Herrn Abt Adolfus, wegen einiger Mancipien, nämlich der Uda und ihrer beiden Töchter Adelheida und Cristina ein heftiger Streit geführt worden, - mit dem vorgenannten Thibertus friedlich übereingekommen sei, und die erwähnten Mancipia von der Eigenthumsklage, mitwelcher er (Th.) dieselben in Anspruch genommen, um den Preis von 3 Ferdingen Silbers, absolvirt habe. Darauf habe derselbe obengenannte Johannes, mit Zustimmung seines Enkels (nepotis) Thibertus und dessen Gattin jene Mancipien an den Hauptaltar des heil. Liudgerus und der heil. Felicitas in Helmestaden, ohne alle Einrede eines speciellen Rechts, als verevensuales geschenkt. Diese Schenkung sei sodann von dem gedachten Thibertus nach einigen Tagen in der vorerwähnten Kirche vor vielen Personen für wahr und gültig erklärt worden. - Fact. anno incarn. dominae. 1162 indict. X, epact. III, Conc. VII, XVI Kal. Aug. - (Mit dem aufgedruckten, wohlerhaltenen, Siegel des Abts Adolf.) Zeugen: Thidericus Propst; Gerhardus; Vollandus, custos; Ratbertus; Sibertus de Werthen; und die Laien: Godefridus de Hertbeke; Thimarus; Reinhardus; Liudgerus, Sohn des Godefridus; Everhardus camerarius; Cesarius; Bernhardus; Thimarus marscalcus; Erenbertus; Gerlacus; u. viele Andere.

Show full title
Niedersächsisches Landesarchiv
Data provider's object view
Loading...