Es wird bekannt gemacht, daß Johannes, Ministeriale des heil.
Liudgerus in Helmestaden - nachdem öfter zwischen seinem Oheim, Godefridus
de Hertbeke, und seinem Schwestersohn Thibertus, vor dem Herrn Abt Adolfus,
wegen einiger Mancipien, nämlich der Uda und ihrer beiden Töchter Adelheida
und Cristina ein heftiger Streit geführt worden, - mit dem vorgenannten
Thibertus friedlich übereingekommen sei, und die erwähnten Mancipia von der
Eigenthumsklage, mitwelcher er (Th.) dieselben in Anspruch genommen, um den
Preis von 3 Ferdingen Silbers, absolvirt habe. Darauf habe derselbe
obengenannte Johannes, mit Zustimmung seines Enkels (nepotis) Thibertus und
dessen Gattin jene Mancipien an den Hauptaltar des heil. Liudgerus und der
heil. Felicitas in Helmestaden, ohne alle Einrede eines speciellen Rechts,
als verevensuales geschenkt. Diese Schenkung sei sodann von dem gedachten
Thibertus nach einigen Tagen in der vorerwähnten Kirche vor vielen Personen
für wahr und gültig erklärt worden. - Fact. anno incarn. dominae. 1162
indict. X, epact. III, Conc. VII, XVI Kal. Aug. - (Mit dem aufgedruckten,
wohlerhaltenen, Siegel des Abts Adolf.) Zeugen: Thidericus Propst;
Gerhardus; Vollandus, custos; Ratbertus; Sibertus de Werthen; und die Laien:
Godefridus de Hertbeke; Thimarus; Reinhardus; Liudgerus, Sohn des
Godefridus; Everhardus camerarius; Cesarius; Bernhardus; Thimarus
marscalcus; Erenbertus; Gerlacus; u. viele Andere.