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Auberlin Truotman aus Echterdingen, wegen Verschwendung von Hab und Gut sowie Mißhandlung seiner Ehefrau zu Stuttgart gef., jedoch aus Gnade und auf Fürbitte seiner Freunde weiterer Strafe entledigt und freigel., gelobt unter Eid, sein noch vorhandenes Vermögen ohne Notdurft, auch ohne Wissen und Willen von Schultheiß und Gericht zu Echterdingen, desgleichen von seinem Vater Veit Trütman zu Cannstatt und von Herrn Wernher, Pfarrer zu Hedelfingen, nicht zu versetzen, zu verkaufen, zu verändern oder zu beschweren, sondern dasselbe zusammen mit seiner Frau zu ihrer Nahrung und Notdurft zu gebrauchen, auch seine Frau ehrbar zu halten, und schwört U. Beilage: Bittschrift der Margarete, Ehefrau des A. Truotman, Pap., 1 Bl. o. D. Mit Kanzleivermerk "actum nach Galli ao. decimo" (1510 nach Okt. 16).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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