Search results
  • 10 of 468

Thenger Ysel zu Aurich, wegen Annahme fremder Kriegsdienste wider die fürstliche Landesordnung zu Vaihingen gef., jedoch begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, keinem fremden Herrn mehr zuzuziehen und den obrigkeitlichen Geboten und Verboten nachzuleben. Rv.: Nota über die erneute Verhaftung des Th. Ysel (Isell) wegen eines Schlaghandels mit seinem "Schwäher". Statt Anklage und rechtlicher Strafe wird er auf Fürbitte seiner schwangeren Ehefrau mit der Auflage freigelassen, sich fortan wohl zu verhalten und Zechen zu meiden, unter Androhung harter Strafe im Falle der Übertretung. Actum 5. Januar 1561.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...