Jorg Scherlin von Röckingen bei Dinkelsbühl, wegen dem Siechenhaus zu Göppingen geübter Gotteslästerung und anderer ungebührlicher Handlungen daselbst gef., wird auf Bitten und in Ansehung seiner Krankheit aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, das Amt Göppingen unverzüglich zu verlassen, dieses und besonders das Siechenhaus von nun an zu meiden und schwört U.