Die vom Münchner Hofrat und den Regierungen Landshut, Burghausen und Straubing wegen begangener Ehebrüche, Diebstähle und anderer Untaten auf gewisse Zeit zur Feldartillerie verurteilten Mannspersonen, ferner auch die dorthin geschickten Bauernknechte, die ausgerissen und wieder verhaftet worden sind