Ulrich Pentlinger, Amtmann von Pentling, und seine Ehefrau Häusel bekunden, dass Abt Johann von St. Emmeram ihnen mit Zustimmung des Kämmerers Oswalt Zant den Amthof in Pentling, der zum Kammeramt des Klosters gehört, für drei Jahre gegen die damit verbundenen und durch Beschauung festzustellenden Dienste an das Kammeramt übertragen hat. Darüber setzen sie Dietrich Säntinger von Pentling, Ulrich Pantzir von Pentling und Dietrich Westenmayer von Gräfelfing zu Bürgen. S: Wernher Barbinger von Barbing

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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