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Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 03 Behörden bis 1937 >> 03.05 Öffentliche Ordnung sowie Verwaltung des Landgebietes
1045-1900
Vorwort: Bei gebrochenem öffentlichen Rechtsfrieden war nach Lübischem Recht eine Strafzahlung (Wette) zu leisten. Das Einziehen dieser Zahlungen oblag zwei Ratsherren, den Wetteherren (1298 erstmals genannt). Die von ihnen verkörperte Behörde, die Wette, übernahm damit folgerichtig polizeiliche Aufgaben, zuerst die Aufsicht über Maß und Gewicht, damit die Marktpolizei, die Lebensmittelpolizei, die Gesundheitspolizei (die Sode, d.h. die Brunnen), mit der Gewerbepolizei sodann die Aufsicht über die Ämter, d.h. die Körperschaften der Handwerker, ihre Rollen, sowie die Aufsicht über das Verlehntenwesen. Die Sittenpolizei (Einhaltung der Luxusordnungen) gehörte ebenso zu ihrem Bereich wie die Krugpolizei, die Straßenpolizei (Reinigung und Benutzung der Straßen), die Aufsicht über den Flußschiffsverkehr, die Bekämpfung der Vagabunden, die Sorge für die Sonntagsheiligung.
Auch war die Wette für sicherheitspolizeiliche Aufgaben zuständig, z. B. Feuerverhütung. Die Aufsicht über die Trave, durchgeführt durch den Travevogt und seine Gehilfen, übte die Wette mit der Kaufmannschaft (hier wohl den Schonenfahrern) gemeinsam aus. Baupolizeiliche Zuständigkeit war ihr nur in geringem Maße eigen. Räumlich war ihr die Gewerbeaufsicht innerhalb der Landwehr übertragen, außerhalb waren der Marstall, vor allem aber die Kämmereiherren (in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts dann das Landgericht) zuständig. Bei der Einsetzung der Medebürger (Aufsicht über Grenzen und Scheiden) war die Wette beteiligt. Die Wette hatte auch die Verteilung der "Kompetenzen", der Naturalien an die Ratsherren, vorzunehmen.
Die allgemeinen polizeilichen Anordnungen wurden durch sogenannte Burspraken bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts viermal im Jahr (22. Februar, 25. Juli, 11. November und 21. Dezember) vom Rathaus aus verkündet.
Schon um die Mitte des 14. Jahrhunderts überließ die Kämmerei der Wette auch das Einziehen der Pachten von städtischen Ländereien und Wiesen; außerhalb der Landwehr geschah dies durch die Kämmerei, später das Landgericht. Hatte der Kassarezeß von 1665 den Übergang der Einziehung der städtischen Renten und Gebühren der Verlehnten von der Wette auf die damals gegründete Stadtkasse gefordert, so dauerte es noch mehr als ein Menschenalter bis zur Realisierung dieser Vorschrift.
Die Wette übte in allen obengenannten Bereichen richterliche Funktionen aus. 1817 kam es zur Einrichtung einer "Gerichtlichen Polizei", die dem Nieder- oder Stadtgericht übertragen wurde. So blieben der Wette nur noch die Gewerbe- und Wohlfahrtspolizei sowie der gewerbegerichtliche Bereich erster Instanz. Die letztgenannte Zuständigkeit behielt sie auch über die Verwaltungsneugestaltung von 1851 hinaus noch bis zum 1. März 1864.
Durch Rats- und Bürgerschluß vom 14. Juni 1851 mit Wirkung vom 1. Januar 1852 wurde die Wette aufgelöst und ihre Funktionen gingen über an das Stadt- und das Landamt sowie das Polizeiamt.
Die schriftliche Überlieferung der Wette, deren älteste Amtsbücher (1321 ff.) mit zu den wertvollsten Beständen des Archivs der Hansestadt Lübeck gehören, war 1942 kriegsbedingt in ein Salzbergwerk in Sachsen-Anhalt ausgelagert worden und kehrte, allerdings mit Lücken, erst sukzessive ab 1987 aus der ehemaligen DDR, der UdSSR und Armenien nach Lübeck zurück.
Bei der Verwaltungsneugliederung 1851 waren Wetteakten an die drei Nachfolgebehörden übergegangen und wurden dort fortgeführt. Diese wurden auch dort bei deren archivischer Bearbeitung 1981 bzw. 2014 belassen und sind dort verzeichnet. Das gilt besonders für ältere Wetteakten, die - auch wenn sie nach 1852 nicht fortgeführt wurden - in umfangreichem Maße im Bestand Stadt- und Landamt - verzeichnet worden sind, also dort gesucht werden müssen.
Die Rekonstruktion des Bestandes Wette, die im folgenden vorgenommen werden konnte, führte nun folgende Teile zusammen:
1. Carl Friedrich Wehrmann hatte im Sinne des im 19. Jahrhundert angewendeten Pertinenzprinzips die Amtsbücher der Wette dem Handschriftenbestand des Archivs und die Aktenbestände dem Alten Senatsarchiv Interna Wette hinzugefügt.
2. Georg Fink hatte bei der Neuordnung des Alten Senatsarchivs in den 1930er Jahren diese Bestände in ihrer Provenienz zwar erkannt, sie auch getrennt aufgelistet, sie aber dennoch räumlich bei den Senatsakten belassen. Zu einemTeil sind sie im alten Repertorium des Alten Senatsarchivs im Anhang aufgeführt, jedoch nicht alle. Anscheinend hat Fink die Arbeit nicht zuendeführen können. In dieser Form wurden sie 1942 ausgelagert und mußten nach der Rückführung der Unterlagen erneut identifiziert werden.
3. Weiter waren 1942 einige versprengte Teile (Amtsbücher sowie Akten) in Lübeck verblieben und wurden von Olof Ahlers bei der Verzeichnung des Stadt- und Landamts 1949 in eben dieser notiert.
Zwölf Amtsbücher der Salzführer und drei Einheiten der Stecknitzfahren, die - wohl in den 1930er Jahren - irrtümlich der Wette zugeführt worden waren, sind gemäß Provenienz den genannten Beständen hinzugefügt worden. - Zwei Lastadienbücher (früher: Handschrift 320a und 320 b) sind dem Alten Senatsarchiv mit Signatur 21567 und 21568 zugeordnet worden.
Das folgende Verzeichnis bietet also den Bestand Wette erstmalig zusammengefaßt dar, jedoch in einer modernen Gliederung, da zeitgenössische Aktenpläne nicht vorliegen. Zu bedenken ist, daß wegen der Weiterführung mancher Amtsbücher und Akten über den Verwaltungseinschnitt 1851 hinaus sowohl bei den erwähnten Nachfolgebehörden, als auch bei der Wette im 19. Jahrhundert "überlappende" Vorgänge vorhanden sind. Daher sollten solche Fälle einkalkuliert und jeweils die Verzeichnisse sowohl der Vorgängerbehörde Wette als auch ihrer Nachfolgerinnen befragt werden.
Nicht aus der einst kriegsbedingten Auslagerung zurückgekehrte, also wahrscheinlich verschollene, jedenfalls in Lübeck nicht vorhandene Archivalien - in diesem Fall Amtsbücher - werden im vorliegenden Verzeichnis nicht genannt. Zu ihrer Überprüfung ist das Handschriftenverzeichnis (Bestand 8.1, hier: Nr. 1250) heranzuziehen, weswegen im folgenden die betreffenen dortigen Handschriftennummern angegeben werden:
Wettejahrbücher: 1-4, 10-15, 18, 21, 23, 26, 35-37, 40, 42, 46-50, 55-58, 60, 64, 66, 69, 72, 77, 78, 81, 82, 84-87, 89, 96, 106, 111.
Wetteprotokolle: 185, 211, 242, 245, 266, 277, 283.
Weitere Wette-Amtsbücher: 304, 315a, 315b, 315d, 322a, 330, 334.
Verweise auf andere, ebenfalls heranzuziehende Bestände:
- Altes Senatsarchiv Interna: Wette
- Altes Senatsarchiv Interna: Handwerksämter
- Ämter und Innungen sowie die Bestände der einzelnen Ämter
- Landgericht
- Stadt- und Landamt
- Polizeiamt
- Mandate
Im schon erwähnten Bestand Handschriften befinden sich eine Reihe von Notizen, Abschriften und Auswertungen aus der Wetteüberlieferung. Sie seien hier kurz genannt: Abschriften des ältesten Wettebuches von 1321 (Hs. 1046 XVI), Auszüge aus Wetteprotokollen allgemein (Hs. 884, 885, 886) und über Musik- und Theaterverhältnisse 1587-1770, angelegt von Carl Stiehl (Hs.1185). Notizen aus dem Wetterentenbuch 1400-1418 (Hs. 896d) und über Wettegebühren (Hs 897a, 897b, 897c) sowie Verzeichnisse der Hochzeiten, geführt vom Spielgreven (Hs. 928, 929, 930, 1031a-f).
Literatur:
Carl Wilhelm Pauli, Über die ursprüngliche Bedeutung der ehemaligen Wette, in: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde 1 (1860), S. 197-218.
Georg Fink, Die Wette und die Entwicklung der Polizei in Lübeck, in: ebd. 27 (1934), S. 209-237.
Antjekathrin Graßmann (Hrsg.), Beständeübersicht des Archivs der Hansestadt Lübeck (Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck B Band 29). 2. Aufl. 2005, S.109f.
Hermann Lagemann, Polizeiwesen und Wohlfahrtspflege in Lübeck von den Anfängen bis zum Ende des 16. Jahrhunderts. Schönberg 1916.
Ernst Pitz, Schrift- und Aktenwesen der städtischen Verwaltung im Spätmittelalter. Köln - Nürnberg - Lübeck. Beitrag zur vergleichenden Städteforschung und zur spätmittelalterlichen Aktenkunde. Köln 1959.
Umfang: 23 Regalmeter
Zitierweise: Wette Nr.
Lübeck, im Mai 2015/Januar 2017 Graßmann
Bestand
Information on confiscated assets
Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.