Notiz über eine Abmachung, die Graf Ludwig von Löwenstein, Herr zu Scharfeneck, und der Heidelberger Landschreiber Erasmus Münch zwischen Hans Hart und dessen Ehefrau Katharina herbeigeführt haben. Hans soll das zu Worms vorgenommene geistliche Recht gegen seine Ehefrau abstellen und beide sollen ihre Beschwerden vor Doktor Konrad Michaelis, Dekan des königlichen Stifts zu Heidelberg, bringen, dass dieser entscheiden möge. Dessen Urteil sollen beide ohne Appellation befolgen und sich in der Zwischenzeit friedlich verhalten und zusammenleben (bywonung haben und [¿] lebzucht).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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