Vor dem Offizial, ordentlichem Richter des Hofs zu Münster, erklären die Brüder Herr Dietrich von Blomefeld gen. Kerckerinck, Domherr zu Fritzlar, und Heinrich von Blomefeld gen. Kerckerinck zu Alvin hof und Sunger, die beide jetzt volljährig und unverheiratet sind, daß sie sich und die Söhne ihres verstorbenen Bruders Bernhard für den Fall des Todes in folgender Weise gegenseitig zu Erben einsetzen. Stirbt Dietrich, so soll das ihm gehörige Haus entweder an Heinrich oder an einen der Söhne Bernhards - Herman Stephan oder Bernhard Heinrich - fallen, der nicht geistlichen Standes ist. Die Schwestern sind nicht erbberechtigt. In allen anderen Fällen erben die Überlebenden. Der Offizial siegelt. Geschehen innerhalb der statt Dulman als unserer jetzigen verordneten gerichtsplatz in Casparn Bispings, rhentmeistern zu Dulman, uffr Borgstraßen gelegenen wohnbehausung in dem negst der straßen gelegenen zimmer, alwho jetzo unsere residentz. Zeugen: Jacobus Stove, cammerae minister, Joannes Hase, unsers Brughoffs procurator, Heribertus Hunnius Lippensis, Joannes Pesman und Michael Dreß von Tecklenborg. Unterschrift des Notars Bernardus Rodorf.