Johann von Schuren ter Schuren und seine Frau Elisabeth machen bekannt, daß sie mit Abt Johann, Prior Johann Huttrop, dem Kellner Bernhard, dem Senior Matthäus und dem Kapitel von Werden einen Tausch abgeschlossen haben. Das Kloster hat ihnen den kleinen Busch Hitzbleck (Heit-) überlassen, der an den Hofzaun ihres Gutes Schuir angrenzt. Sie werden dem Kloster dafür jährlich am 11. November einen Malter guten Schuldkorns Werdener Maß aus dem Gut up der Heide, worauf Evert wohnt, auf die Abtei liefern. Die Aussteller haben auf den Roggen vor dem sitzenden Gericht zu Werden, dem Richter Johann Schriver und den Schöffen Johann Bungart und Peter von Binen mit Hand, Halm und Mund verzichtet. Wird der Roggen nicht gezahlt, kann sich das Kloster durch einen Gerichtsboten Pfänder verschaffen lassen. - Es siegeln Aussteller, Richter und Schöffen. - Gegeben ...

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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