Der Notar Gerardus Lubbers beglaubigt den am 9. Juli 1685 getätigten Verkauf eines Grundstücks zu Wessum an Johann (Johannßen) Kappelhof und seine Frau Arleke durch die Kirche zu Wessum, vertreten durch den Pastor Evahardt Bonhof, den Schulten Johan Bischof, den Schulten Berndt Richtmering, Herman Sobbing für den abwesenden Hermann (Hermanßen) Laing bzw. die Kirchengeschworenen (rhaetleuthe der kirchen) zu Wessum zur Vermehrung der Kircheneinkünfte für die Summe von 30 Reichstalern, wovon 5 schon bezahlt sind und die restliche Summe bis zum 9. Juni 1687 beglichen werden soll. Siegelankündigung: Notariatssignet des Notars Gerardus Lubbers anstatt Siegel Zeugen: Bernhardt Gechsing und Paulus Guede Datum: im jahr nach dero gnadentreiche gepuhrt unsers erlosers und sehlichmachers Jesu Christi ein thausendt sechshundert achtzigh fünf indictione octava den fünftzehenden tags dero monatz octobris

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view
Loading...