Katharina Gräfin zu Helfenstein, geb. Gräfin zu Sonnenberg, Erbtruchsessin, Freifrau zu Waldburg, und Ulrich Graf zu Helfenstein, Freiherr zu Gundelfingen, ihr Gemahl und Ehevogt, verzichten nach Absterben ihres Schwagers, des Erbtruchsessen Jörg, Freiherrn zu Waldburg, gegen die Vormundschaft der Erben desselben auf ihre Ansprüche an die Hinterlassenschaft, wofür sie mit 4.000 rheinischen Gulden abgefunden werden.