Hauptleute und Räte des Schwäbischen Bunds (des puntz im lannd zu Schwaben), zu Esslingen versammelt, bekunden: Wegen etlicher Pfänder der über Herrn Ludwig von Hasperg verhängten Acht kam es in der Stadt Aalen (Aulen) zu Auseinandersetzungen, in deren Verlauf Graf Ludwig von Wertheim [DO] und Herr Burkhard von Seckendorff, Tressler (trisler) zu Kapfenburg (Kapffenburg) , gefangengenommen wurden. Der Deutschmeister Reinhard von Neipperg klagte vor den A., die von Aalen anzuweisen (zuverfugen), Graf Ludwig und den Tressler unentgeltlich aus der Haft zu entlassen und ihnen zum Recht zu verhelfen wegen der Pfänder der Acht, die etliche seiner Armen Leute ihm widerrechtlich und unbillig hatten pfänden lassen (nidergeworffen hetten). Bürgermeister und Rat zu Aalen entgegneten, da Graf Ludwig und der Tressler die Pfänder in ihrer Stadt unerlaubt angefallen hätten, habe ihnen gebührt, diese Pfänder nicht ohne Recht herauszugeben; sie baten als Bundesmitglieder, ihnen für diesen Überfall Entschädigung zu verschaffen (abzutragen). Die A. schlichten die Parteien derart, daß die Gefangenen gegen eine denen von Aalen zu leistende alte Urfehde freizugeben sind. Die beiderseitige Atzung hat jeder selbst zu zahlen, die Kosten für die Bewachung der Gefangenen trägt der Deutschmeister. Wegen des in Aalen verübten Überfalls werden die A. die Parteien ebenfalls schlichten. Die Parteien sind damit so vertragen, daß künftig keine die andere mehr zu belangen hat. - Der Deutschmeister sowie Bürgermeister und Rat zu Aalen versprechen, diesen Schiedsspruch zu halten.