Lip Messerschmid, B. zu Göppingen und Anna, seine Ehefrau, daselbst gef., weil sie sich in die neuen Lehren und Sekten hatten einführen lassen, am hochwürdigen Sakrament des Altars gezweifelt und in der jüngst vergangenen Osterzeit nicht das Sakrament wie andere Christen empfangen hatten, werden - durch Unterweisung ehrbarer Leute von ihrem Irrtum befreit - nach erfolgtem Widerruf auf künftiges Wohlverhalten hin aus dem Gefängnis entlassen, versprechen, auf Pfingsten das Sakrament zu empfangen und zur Beichte zu gehen, die Gefängnis- und sonstige Kosten zu tragen und schwören U.