Der Würzburger Bischof Konrad [von Thüngen] entscheidet einen Streit zwischen Abt und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite sowie Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde zu Saal auf der anderen Seite. Die Gemeinde Saal soll dem Kloster künftig den Kleinzehnten wie zuvor üblich wieder geben. Dagegen soll das Kloster der Gemeinde eine jährliche Gült von 2 Malter Getreide laut eines durch den Würzburger Bischof Rudolf [von Scherenberg] vermittelten Vertrages entrichten. Beide Parteien verzichten auf Forderungen gegeneinander wegen rückständiger Zehnt- bzw. Gültgefälle. Der gebenn ist am sambstag nach Erhardi 1527. Aussteller: Bischof von Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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