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Hans Kessler der Jüngere von Brackenheim, gefangengesetzt zu Brackenheim, weil er sich öffentlich vernehmen ließ, er habe einen totschlagen geholfen, weshalb man ihn nirgends bleiben lassen wolle, und wenn der Sommer komme, so werde sein Gras auch wachsen; weil er sich unter vier Namen genannt hat: Hans Mayer, Hans Schwab, Hans von Brackenheim und Hans Kessler ("Kesler"); weil er sich weiterhin vernehmen ließ, Michel Faisler von Güglingen habe zu ihm gesagt, dass er den nächsten Tag nach Urbani in Brackenheim vor Gericht stehen solle, und weil er überhaupt durch sein Aufschneiden in den Verdacht des Mordbrennens gekommen ist, wird von Wilhelm v. Massenbach ("Massenpach"), Obervogt, und Johann Neipper ("Nipper"), Untervogt zu Brackenheim und im Zabergäu freigelassen und schwört Urfehde, nachdem er versprochen, sich ordentlich zu halten und seine Atzung zu bezahlen, sich aus der Stadt Brackenheim zu entfernen, dass er nicht gleich den Landfahrern und dergleichen umherziehen will und insbesondere sich verdingen oder sich als Bürger niederlassen, sich getreu, fromm, redlich und ohne Anlass zu Argwohn zu zeigen und halten; sein Vater Hans Kessler ("Kesler") der Alte, Bürger zu Brackenheim, verspricht, dass er seinen Sohn soviel als nur möglich anhalten wolle, sich ordentlich zu halten und zu benehmen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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