König Friedrich (IV.) gibt unter gewissen Voraussetzungen seine Zustimmung zum Verkauf des Zolls zu Geislingen und anderer Zölle durch Graf Konrad zu Helfenstein an die Stadt Ulm und will dann diese mit den Zöllen, die Reichslehen sind, belehnen; vorläufig soll sein Bruder Albrecht, Herzog zu Österreich, Gelübde und Eid von den Ulmern einnehmen.