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Hans Veny, B. zu Owen, wegen Verschwendung, die er trotz zahlreicher Ermahnungen der Obrigkeit nicht aufgegeben hatte, zu Owen gef., jedoch auf Fürbitte und mit Rücksicht auf sein hohes Alter unter der Bedingung freigel., daß er künftig alle Wirtshäuser und Zechen meidet, keine Waffen mehr trägt und Frau und Kinder anständig behandelt, verpflichtet sich, dies alles zu halten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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