Hans, Conrad und Bartel Spät, Hans Kung, Hans Rublin und Bernhart Murer entscheiden einen Streit zwischen Abt Jörg von Kloster Rot und Hans Schad, Bürger zu Waldsee, wegen des Zehnten von dem Spätenhof zu Osterhofen. Beide Parteien haben sich an Wernher Not, Vogt zu Waldsee, gewandt, der am Freitag nach St. Ulrichstag (7. Juli) im Rathaus zu Waldsee sie dahin entschied, ihren Streitfall dem Urteil der genannten Männer zu unterstellen, die das Gut selber besehen sollten. Das Urteil lautet, daß die Hälfte des großen und kleinen Zehnten dem Hans Schad, die andere Hälfte dem Abt zustehen soll. Die Felder und Äcker, auf die das zutrifft, werden einzeln angeführt. Siegler: Wernher Not. 1458, am Sonntag nach St. Kilianstag. Orig. Perg., 1 S. anh., besch.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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