Endris Frund von Sulz, welcher seine Frau Bärbel, Gern Tochter von Weil im Schönbuch (Wil im Schainbuch), und ihre Kinder, Leibeigene des Klosters Bebenhausen, mit sich nach Sulz nehmen will, verpflichtet sich gegenüber Abt Reinhard [von Höfingen] und dem Konvent von Bebenhausen, dass er dieselben jederzeit auf Verlangen stellen und nicht anderswo zu Bürgern machen wolle.