Schriften das Geißenhalten in den Blaubeurer Forst, die Abstellung der vielen Geißen und das schädliche Weiden mit denselben in den Waldungen, durch Reskript vom 28. August 1748; normierte Beschwerde des Anwalts Georg Burkert und der Inhaber der sogenannten Auchweide zu Berghülen über den Oberforstmeister Grafen von Sponeck wegen gestatteten Einweidens der Geißen in die Laubwaldungen und wegen angesetzter Strafe, welches per Reskript om 2. Juni 1777 abgestellt und die Strafe aufgeboben wurden; und kamen hierauf im Jahr 1778 die Gemeinden im Oberforst Blaubeuren mit dem Gesuch Geißen in einer bestimmten Zahl halten und sie in die Waldungen einweiden zu dürfen ein, worauf am 1. Juli 1778 und 21. Juli 1779 normative Resolutionen erteilt wurdn (Forst Blaubeuren)