Reversbrief einer Falllehensübertragung an Johann Michael Langbein, Einwohner zu Großeislingen; das Lehen umfasst ein Haus mitsamt Hof und Garten, sowie mehrere Äcker, Wiesen und weitere Gartenflächen; damit verbundene Verpflichtung zur jährlichen Zahlung von 2 Gulden, 13 Pfund und 2 Schilling Heller, 1 alte Henne und 2 Hühner; im Falle eines Besitzwechsels, ob durch Tod oder Übertragung, muss der Geistlichen Verwaltung Göppingen jeweils 2 Gulden Weglohn und 2 Gulden Handlohn gezahlt werden