Margarethe von Enslingen, Witwe des Hans von Bachenstein, ihr Sohn Meister Johann von Bachenstein, Lehrer der Rechte und Domherr zu Agram, ihr Tochtermann Ritter Werner Winter und dessen Hausfrau Anna von Bachenstein und ihre weiteren Söhne Eberhard, Engelhard und Albrecht von Bachenstein bekunden für sich und für den außer Landes befindlichen Meister Konrad von Bachenstein, Lehrer der Rechte und Domherr zu Eichstätt, und für den noch nicht volljährigen Marquard von Bachenstein: Hans Götz, Bürger zu Hall, der zu Lebzeiten des Mannes, Vaters und Schwiegervaters (Swehers) der A. um 150 Gulden rheinisch Güter und Gülten zu Rückertsbronn (Rückersßbrünnen) auf Wiederkauf gekauft hatte, hat zu der Kaufsumme noch 100 Gulden rheinisch zugezahlt und den Ausstellern den Wiederkauf binnen vier Jahren eingeräumt. Die Aussteller verpflichten sich, sollten sie bei Wiederkauf dieser Güter ohne Vorbehalt (ze urtäte) weiterverkaufen, sie dem jetzigen Inhaber um 10-12 Gulden billiger zu überlassen.