Konrad von Stammheim (Stamhein), Ritter, Lehensrichter der Herrschaft von Württemberg (Wirtemberg) auf Empfehlen seines Herrn, des Grafen Rudolf von Sultz (Sultze), entscheidet eine Klage des Georg Feuer (Fuer), dessen Fürsprecher Fritz von Nenningen (Neningen) ist, gegen die von Heilbronn (Heylprunn) wegen eines Fischwassers, das Lehen von der Herrschaft Württemberg ist, und in das sich die von Heilbronn Eingriffe erlaubt haben. Heilbronner Fürsprecher ist Georg von Urbach.