Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Heumaden verkaufen mit Erlaubnis von Hz. Christoph an Bernhard Noll zu Untertürkheim um 200 fl LW, die sie quittieren, 10 fl Zins von den Nutzungen aus ihren Gütern, Wohnungen, Weiden und Allmenden des Fleckens Heumaden. Sie versprechen, den jährlichen Zins auf Ostern nach Obertürkheim zu bezahlen und ihre Güter gut zu bebauen. Bei Ausstand der Zinszahlungen dienen die unterpfandsweise eingesetzten Güter zur Schadloshaltung. Den Verkäufern wird das Wiederkaufsrecht bei vierteljährlicher Kündigung eingeräumt.