Kaiser Sigmund bestätigt die inserierte Rachtung zwischen dem Klerus und der Stadt zu "Mentze" von 1435 Januar 7/III.IV. S. des Kaisers. "Geben zu Brünne in Merhern ... vierzehenhundert .. und dornach in dem funfunddreissigisten jare am freytag vor sand Laurencien tag, unser rich des hungerischen etc. im neunundviertzigisten, des romischen im funfundzwentzigisten, des behemischen im sechszehenden, und des kaysertums im dritten jaren". "Ad mandatum domini Imperatoris d. Gaspar Sligk milite cancellario referente Hermannus Hecht".

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