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Jörg Urban, B. zu Vaihingen, wegen schlechten Lebenswandels und versuchter Flucht zu Vaihingen gef., rechtlich angeklagt, aber in Ansehung der Fürbitte seiner Freundschaft und seines frommen Vaters sowie in Anbetracht der schweren Krankheit seiner Frau vor die Wahl gestellt, das Recht oder eine Strafe anzunehmen, wählt letzteres und gelobt eidlich, in Zukunft keine Wehr mehr als ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen, nicht mehr zu zechen und zu spielen, besser und gottesfürchtig hauszuhalten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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