Hof Ebding zu Seppenrade (Kr. Lüdenscheid), ein Werdener Erbpachtgut aus der Erbschaft Adams von Lintelo. Die Appellantin bemängelt, der Appellat habe seine Forderung auf Gewohnheitsrecht gegründet. Obwohl die von der 2. Instanz zugezogenen Rechtsgelehrten festgestellt hätten, er habe den Beweis eines Gewohnheitsrechtes nicht erbracht, habe das Gericht auf Weisung des Abtes entschieden, die 1. Instanz solle über das Bestehen eines 413 Gewohnheitsrechtes befragt werden. Die Appellantin sieht dies als Verfahrensmangel und Zeichen der Parteilichkeit und fordert daher, das Verfahren an das RKG zu ziehen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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