Werden.-Dr. iur. Johann Wilhelm Henne bekundet, dass Abt Theodor ihn nach dem Tod seines Schwiegervaters Dr. iur. Johann Wilhelm Mähler, Rats und Kanzleidirektors der Abtei, mit dem Gut gen. das alte Huxholl samt dem Busch Buyrsberg dabei im Stift Werden, Kirchspiel Kettwig, Honschaft Schuir, das ihm von seiner Gattin her durch Erbteilung zugefallen ist, zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Lic. iur. Johann Franz Contzen und Cand. iur. Ernst Josef Wasserfort. - Or., Petschaft und Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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