Ungültigkeit des Heirats- und Einkindschaftsvertrages, der 1726 in Wermelskirchen zwischen Assmann und Jacobis 113 Mutter Anna, verwitwete Johann Jacobi, geb. Brass, geschlossen worden war. In dem Vertrag war u. a. verfügt worden, daß die Witwe ihre Barschaft und die Jacobische Aussteuer in die 2. Ehe einbrachte und daß ihre Kinder 1. Ehe, Johann Gerhard und sein Bruder Arnold, und die zu erwartenden Kinder der 2. Ehe erbrechtlich völlig gleichgestellt sein sollten (unio prolium). Unter den streitigen Vermögenswerten befanden sich 20167 Rtlr. der Kaufmanns-Kompanie Assmann-Brass. Mit Urteil vom 24. Okt. 1746 wurde die exceptio non devolutionis abgewiesen und dann das Urteil der Vorinstanz bestätigt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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