Mechthild, Witwe des Herrn von Almelo, Friedrich und Egbert, ihre Kinder, sowie Egbert von Almelo und die ganze Verwandtschaft (consanguinitas et cognatio) von Almelo an die Äbtissin und das Kapitel des Stifts Ess-en: Sie bitten die Äbtissin, dass sie wegen Mechthilds Sohn Dietrich, der wegen vorenthaltener Geldzahlungen bei ihr in strenger Haft liegt (graviter compedibus teneatur), sich in Geduld fasst, bis er durch Gottes Hilfe frei ist, denn sie wollen, was sie bisher nicht konnten, der Äbtissin alsbald Genugtuung leisten. - Es siegelt Mechthild mit ihrem Sekretsiegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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