Mechthild, Witwe des Herrn von Almelo, Friedrich und Egbert, ihre
Kinder, sowie Egbert von Almelo und die ganze Verwandtschaft (consanguinitas
et cognatio) von Almelo an die Äbtissin und das Kapitel des Stifts Ess-en:
Sie bitten die Äbtissin, dass sie wegen Mechthilds Sohn Dietrich, der wegen
vorenthaltener Geldzahlungen bei ihr in strenger Haft liegt (graviter
compedibus teneatur), sich in Geduld fasst, bis er durch Gottes Hilfe frei
ist, denn sie wollen, was sie bisher nicht konnten, der Äbtissin alsbald
Genugtuung leisten. - Es siegelt Mechthild mit ihrem
Sekretsiegel.