Graf Friedrich von Zollern (Zolre), genannt Schwarzgraf, verleiht Jakob Herter (Hörter) zu einem rechten Mannlehen "den Kirchensatz und Zehnten zu Ofterdingen (Offtertingen), dem Dorf, und Entringen, der Herter (Hörter) Teil daselbst zwischen des langen Hailfingers (Haulfingers) und Hännslis und Märklis Haus gelegen", wie diese Güter Jakobs Vorfahren schon von der Herrschaft Zollern (Zolre) zu Lehen gehabt hatten.