Gilg Neunhofer, Sohn des verstorbenen Stefan Neunhofer von Haidenkofen, und Konrad Lermair von Rempelkofen bekunden, dass Gilg zusammen mit seinen Geschwistern einen Kaufvertrag über seine Erb- und Baurechte am Hof in [Haindling]Berg mit dem früheren Abt Konrad von St. Emmeram abgeschlossen hat, für den Lermair als Bürge eingetreten ist. Da der Bruder Gilgs, Georg Neunhofer, nun bei der Zahlung von 22 Pfund Pfennigen durch den Abt von St. Emmeram nicht anwesend sein kann, übernehmen sie gegenüber Abt Michael von St. Emmeram die Gewähr dafür, dass Gilg keine Ansprüche wegen dieser Zahlung gegenüber dem Kloster erheben wird. S1: Wolfgang Zenger zum Lichtenwald. S2: Hans Mistelbeck von Lintach