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Oswald Lesch, B. zu Weilheim, wegen Bedrohung des Ammanns Alt Hansen zu Weilheim mit dem Tode und wegen liederlichen Lebenswandels zu Kirchheim gef., aus Gnade vor die Wahl gestellt, entweder das Recht anzunehmen oder in Form einer Verschreibung zum Wohlverhalten zu verpflichten, ferner dazu, sein Leben lang alle Wirtshäuser zu meiden und keine Waffe zu tragen als ein "waidner", wählt die Verschreibung, gelobt, die genannten Bestimmungen einzuhalten und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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