Wolf Kraft, Müller zu Wöllhausen, wegen Gotteslästerung zu Wildberg gef. und gemäß der Landesordnung von Stabhalter und Gericht zu Wildberg nach ordentlichem Verfahren dazu verurteilt, zu der bereits erlittenen Turmstrafe noch weitere 17 Tage ohne Wein, doch bei ziemlicher Nahrung zu büßen, zeitlebens keine Wehr mehr zu tragen und keine offenen Zechen zu besuchen, auch alle Unkosten zu bestreiten, gelobt eidlich, diese Urteilsartikel zu befolgen, und schwört U. Er verspricht zudem, alle Zugehörigen und Verwandten des Fürstentums in Streitfällen bei ihren Rechten und Gerichten bleiben zu lassen.