Hans Saler, B. zu Haiterbach, wegen aufrührerischen Verhaltens während der Bauernunruhen zu Nagold gef., jedoch auf die Fürbitten von Freunden und Gönnern freigelassen, gelobt unter Eid, unverzüglich das Fürstentum Württemberg mit Weib und Kindern zu verlassen und es ohne Erlaubnis nicht mehr zu betreten, auch sich an keinem Aufruhr mehr zu beteiligen, und schwört U.