Peter Bumperer gen. der Bayer, B. zu Knittlingen, wegen Drohreden eine Zeit lang zu Vaihingen gef., jedoch ohne Leibesstrafe wieder freigel., gelobt eidlich, dergleichen fortan zu unterlassen, sich wohl zu verhalten, den obrigkeitlichen Geboten zu gehorchen, keine Wehr mehr zu tragen, zeitlebens ohne Erlaubnis der Oberamtleute das Maulbronner Amt nicht zu verlassen, auch in Streitfällen keinen württembergischen Untertan vor ein fremdes Gericht zu bringen, und schwört U. - Bürge (mit Leib, Hab und Gut): Hans Erhard, sein Bruder, zu Kürnbach.