Herzog Christoph von Württemberg vergleicht die Stadt Giengen und das Kloster Herbrechtingen dahingehend, dass die von Heinrich Karl den Frühmesspfründen in Giengen gestifteten Güter zu Hermaringen und das übrige Einkommen der Pfarrei für diese verwendet werden, dass die Stadt ihren missliebigen Pfarrer abschaffen und solche der Augsburgischen Konfession präsentieren darf und dass der Propst von Herbrechtingen zur Pfarrbesoldung keinen Betrag schuldig sei. Das alles bis zu einer allgemeinen Reichs- oder nationalchristlichen Vereinigung in Religionssachen.