Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt den Ritter Moritz Jungzorn zu seinem Diener für fünf Jahre. Dieser soll mit vier reisigen Pferden wohlgerüstet in allen Kriegsgeschäften, zu denen er angefordert wird, von Haus aus dienen, wie es ihm beschieden wird. Er schwört, dies zu tun. Für seinen Dienst, der jährlich zu St. Simon und Juda [= 28.10.] beginnt und endet, erhält er zu diesem Datum gegen Quittung 60 Gulden Dienstgeld durch den Kammermeister und ein Hofkleid wie anderes Hofgesinde. Im Dienst erhält er vom Hof Futter, Mahl, Nagel und Eisen. Der Pfalzgraf verspricht, im Dienst erlittene Kriegsschäden zu ersetzen, sollte keine Einigung zustande kommen, entscheiden der Hofmeister, Marschall und zuständige Hauptmann.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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