Kurfürst Philipp von der Pfalz versichert Gerhard, Wildgraf zu Dhaun und Kyburg und Rheingraf zum Stein, Domherr zu Trier und St. Paulin, der dem Pfalzgrafen "bewant" ist, Geleit im Fürstentum der Pfalz. Der Aussteller weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung des Geleits für Gerhard und die Seinen an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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