Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt Vogt, Schulthieß, Gericht und Gemeinde des Dorfs Fankel, dass sie seinem großen Hofmeister Hermann Boos von Waldeck Gehorsam geloben und schwören und sich an ihn als ihren rechten Erbherrn anstelle des Kurfürsten halten. Philipp hat Hermann das Dorf mit der Hälfte an Ausständen und ausstehenden Jahrgülten und Nutzungen, so wie er es von seinem Rat Graf Ludwig zu Löwenstein, Herr zu Scharfeneck, erhalten hatte, verordnet, sodass Hermann das Dorf mitsamt den Angeschriebenen nun innehat, verwaltet oder verwalten lassen kann.